Nachhaltigkeit, Gemeinwohl und das Geschäftsleiterermessen - eine rechtsformübergreifende Betrachtung (Arbeitstitel)
Das Dissertationsvorhaben untersucht und vergleicht die Möglichkeiten von Geschäftsleitern unterschiedlicher Gesellschaftsformen, bei ihren unternehmerischen Entscheidungen auch Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlbelange zu berücksichtigen.
Die Thematik berührt Fragen nach dem Verhältnis zwischen privatnützigem Gewinnstreben und dem Wohl der Allgemeinheit, nach der Existenz- und Daseinsberechtigung privater Zweck-verbände sowie nach dem Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsleitung. Im Aktienrecht zählt sie deshalb zu Recht seit mehr als einem Jahrhundert zu den meistdisku-tierten Fragestellungen. Dort stehen sich nach wie vor zwei Meinungsblöcke gegenüber: Die eine Seite hält den Vorstand für berechtigt, die Interessen der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen. Die Gegenauffassung steht auf dem Stand-punkt, der Vorstand sei ausschließlich dem Renditeinteresse der Aktionäre verpflichtet. Eine endgültige Klärung ist nicht in Sicht. Während der Themenkreis im Aktienrecht aber wenigstens prominent ausgeleuchtet ist, führt er im Recht der GmbH und vor allem im Recht der Personengesellschaften bislang ein Schattendasein.
Diese Nebenrolle wird der Realität längst nicht mehr gerecht. Im Wirtschaftsleben konkurrieren Unternehmen verschiedener Rechtsform miteinander. Nicht zuletzt angesichts des erheblichen Bedeutungszuwachses, den das Thema „Nachhaltigkeit“ in den letzten Jahren erlebt hat, ist es höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen, an welchen Parametern die Geschäftsleiter einer GmbH oder Personengesellschaft ihr Handeln ausrichten müssen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang können sie dabei auch Gemeinwohlziele verfolgen? Um das zu beantworten nimmt das Dissertationsvorhaben eine rechtsformübergreifende Perspektive ein und sucht nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden. Auf diese Weise können die Erkenntnisse der aktienrechtlichen Debatte auch für die anderen Rechtsformen verwertet und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, ein ganzheitliches System unternehmens- und rechtsformspezifischer Merkmale zu ermitteln, das den Spielraum eines Geschäftsleiters bestimmt.
Informationen zur Person
Niklas Ransiek studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Universität zu Köln. Im Jahr 2020 legte er die erste juristische Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Bereichen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht in einer international tätigen Anwaltskanzlei. Ab Januar 2021 absolvierte Niklas Ransiek sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, das er im Februar 2023 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschloss. Seit April 2023 ist er Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Jens Koch.
Niklas Ransiek
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Postanschrift
Weyertal 115
Raum 110
50931 Köln